13471 Bewertungen, letzte Bewertung am 19.10.2024


   
 
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 British Airways   Economy                                    
Gesamtnote   1.25
Kurze Bewertung
 So bewertet dieser User die Airline  
Die britische Fluggesellschaft ist eine der größten der Welt. 1935 gegründet, beförder...[Mehr]
Flugzeugkabine  1.00 Bodenservice  2.00
Sitzkomfort  1.00 Service an Bord  1.00
Bordverpflegung  2.00 Kinder-Service  1.00
Getränkeservice  2.00 Pünktlichkeit  2.00
Toiletten  2.00 Preis-Leistung  1.00
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Airline-Portrait

Die britische Fluggesellschaft ist eine der größten der Welt. 1935 gegründet, befördert das Gründungsmitglied der Oneworld-Allianz heute jährlich rund 40 Millionen Passagiere. 2011 fusionierte British Airways mit der spanischen Airline Iberia und wurde so zur drittgrößten Airline in Europa. British Airways startet von elf deutschen Flughäfen, Salzburg, Wien, Basel, Genf und Zürich. Drehkreuze sind die Londoner Flughäfen Gatwick und Heathrow, wo British Airways im März 2008 das eigene Terminal 5 bezog. Von dort geht es zu rund 160 weltweiten Zielen, vor allem in britische und europäische Großstädte, Ziele in Afrika, im arabischen Raum und Südasien, Karibikinseln sowie Metropolen in den USA, Indien und Fernost. Das Durchschnittsalter der gemischten BA-Flotte beträgt rund 13 Jahre. Unter den 263 selbst gewarteten Flugzeugen befindet sich die weltgrößte Flotte von 50 Jumbos (19 Jahre) und einige nagelneue A 380 und Dreamliner (B 787). Die A 318, 320 und 321 sind fünf bis acht Jahre alt. Die ältesten Flugzeugtypen sind die 21 Jahre alten B 767 und B 737. Der letzte Unfall, ohne Opfer, war Anfang 2008 in London-Heathrow.

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BA verweigert grundlos die Beförderung
Mit drei Kleinkindern reisend sind wir trotz bestätigter Flugbuchung und, obwohl wir uns zu der angegebenen Zeit zur Abfertigung am Abflugort eingefunden haben, gegen unseren Willen ohne vertretbare Gründe nicht befördert worden. Der Hinweis der BA an der Abfertigung, dass für die Einreise Minderjähriger nach Südafrika die deutschen (beglaubigten) Geburtsurkunden nicht ausreichend seien, ist unrichtig. Das ergibt sich sowohl aus den Hinweisen des Auswärtigen Amtes als auch aus der Auskunft des Department of Home Affairs in Kapstadt. Unsere Ansprüche wegen Nichtbeförderung bleiben allesamt von der BA unbeantwortet.
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