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Condor Economy |
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18. 05. 16 | PINGU0711 | geflogen 4-16 | | Stuttgart | | 56-60 J. | |
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Fliegen mit Condor: ein einziges Debakel! |
Nach einem sehr schönen Urlaub auf Lanzarote stand am 22.04.16 um 18.05 Uhr bei schönstem Flugwetter mit Condor DE 1452 der Heimflug nach Stuttgart an. Doch schon die Anzeige „delayed“ der Abflüge Stuttgart und Düsseldorf am Flughafen in Arrecife ließ Schlimmes vermuten.
Aber weder beim Einchecken noch später gab es irgendwelche Infos über die Gründe oder den weiteren Ablauf. Ab und zu erschien an der Anzeige mal wieder eine „Boarding-time“, aber über kurz oder lang war die wieder gelöscht. So warteten wir schließlich bis 19.30 Uhr, als endlich eine Durchsage zu den beiden Flügen kam: „Die Passagiere nach Stuttgart und Düsseldorf können sich an einem Infostand einen Verzehrgutschein von je 6 € abholen“. Zusätzliche zeitliche Infos oder gar eine Erklärung für das Ganze gab es nicht. Und der Verzehrgutschein reichte nicht mal für ein Getränk und einen Snack.
Um 20.20 Uhr (!) bekamen wir dann einen Handzettel mit der Überschrift „Bestätigung einer Flugunregelmäßigkeit“, auf dem die Abflugzeit 20.05 Uhr (!) handschriftlich vermerkt war. Der tatsächliche Abflug aller Passagiere nach Stuttgart und Düsseldorf erfolgte dann um 21.55 Uhr (Ortszeit Lanzarote) mit einem Uraltjumbo der spanischen Chartergesellschaft WAMOS Air (nicht mit Condor), aber weder nach Stuttgart noch nach Düsseldorf, nein es ging nach Köln und das erfuhren wir erst an Bord per Durchsage.
Nach der Landung in Köln am 23.04.16 um 2.30 Uhr (Ortszeit Köln) zog es sich dann bis
4.10 Uhr bis alle Passagiere mit ihrem Gepäck in die Busse nach Stuttgart und Düsseldorf
eingestiegen waren und speziell die „Fluggäste“ aus Stuttgart eine strapaziöse Fahrt ohne jegliche Verpflegung vor sich hatten. Ankunft auf dem Flughafen Stuttgart war dann morgens am 23.04.16 um 8.30 Uhr.
Insgesamt betrug somit die Verspätung 9 Stunden und 20 Minuten!
Wer nun meint, die nach EG-Verordnung Nr. 261/2004 für so ein Debakel fällige Ausgleichszahlung von 400 € pro Passagier (nach Entfernung Stuttgart – Lanzarote) würde problemlos von Condor gezahlt werden, unterliegt einem Irrtum. Mit fadenscheinigen Begründungen versucht diese Fluggesellschaft sich den gesetzlichen Vorschriften zu entziehen. Letztlich wird eine gerichtliche Klage nicht zu umgehen sein und das ist einfach nur schäbig.
Fazit: Condor sollte man wirklich nur buchen, wenn es aus Gründen des Flugziels nicht anders möglich ist. Und da es wohl die Fluggesellschaft ist, die am rücksichtslosesten mit ihren Fluggästen umgeht, sollten im Falle von Verstößen gegen die EG-Verordnung immer alle Rechtsmittel ausgeschöpft werden, denn Condor setzt hierzu wohl ganz gezielt auf die Unlust ihrer Fluggäste sich bis zum erfolgreichen Abschluss zu streiten.
Allein für diese Methodik, die offensichtlich ist, sollte die einstmals renommierte Fluggesellschaft Condor, sei es von der EU oder vom deutschen Gesetzgeber mit einem saftigen Bußgeld abgestraft werden!
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