Ich war auf einen Flug gebucht, der planmäßig in Köln um 22:45 landen sollte, von dort wollte ich mit dem Bus weiter nach Hause fahren. Die Maschine hatte jedoch etwa 2 Stunden Verspätung und landete so, dass ich erst gegen 00:50 Uhr die Weiterreise antreten konnte. Um diese Zeit fuhr kein regelmäßig verkehrendes öffentliches Verkehrsmittel mehr, mit dem ich meinen Wohnort hätte erreichen können. Ich war daher gezwungen, ein Taxi zu nutzen.
Die Mehrkosten des Taxis gegenüber den Kosten der regelmäßig verkehrenden Nahverkehrsmittel sind ein Schaden, der durch Germanwings verursacht worden ist, das erscheint klar. Die Verspätung war aufgrund zahlreicher Umdispositionen im Flugplan von Germanwings selbst verursacht worden.
Auf die Schadenersatzforderung im unteren zweistelligen Bereich zog Germanwings sich auf eine fragwürdige EU-Regelung zurück, nach der dem Fluggast erst ab einer Verspätung von über 2 Stunden ein Ersatzanspruch zustünde. Die Gesellschaft hat einen Schaden für mich (und ja auch andere Fluggäste) folglich bewusst herbeigeführt (sie hätte ja auch anders disponieren können) und lässt die Fluggäste anschließend trotz mehrerer Schreiben darauf sitzen.
Selbst, wenn dieses Verhalten von EU-Vorschriften gedeckt sein sollte, hätte ein kulantes Verhalten dem Schädiger gut zu Gesicht gestanden. So kann vor Reisen mit Germanwings nur gewarnt werden!
|